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Ardilla at Apr 27, 2019 08:08 PM

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führt, sobald dazu geeignete Irländer von Irland oder den Vereinigten Staaten von Amerika bescjafft werden können. Bis dahin werden unter Zustimmung des Sir Roger Casement deutsche Offiziere der Brigade bestellt werden, die die Disziplinargewalt über die Soldaten ausüben.

Jedoch darf, solange die Brigade unter der Kontrolle der deutschen Offiziere steht, keine militärische Operation angeordnet oder ausgeführt werden.

[underlined] Artikel IV. [/underlined]

Die Irische Brigade wird von der Kaiserlich Deutschen Regierung eingekleidet, verpflegt und ausreichend mit Waffen und Munition ausgerüstet, unter der ausdrücklichen Vereinbarung, daß die Kaiserlich Deutsche Regierung diese Leistungen freiwillig und unentgeltlich macht, um die Irischen Unabhängigkeitsbestrebungen zu unterstützen.

[underlined] Artikel V. [/underlined]

Die vertragschließenden Parteien sind darüber einig und erklären hiermit in aller Form, daß die Irische